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Steuertipp

Welche Leistungen sind steuerlich absetzbar?

Einigen - ins besondere Mieter, ältere Menschen und Vermieter - war lange Zeit unklar, ob sie die Steuervorteile bei "haushaltsnahen Dienstleistungen" in Anspruch nehmen dürfen. Seit einigen Jahren ist es aber schon zur Regel geworden, einen Steuerberater mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Dadurch werden die Steuerlichen Vorteile gesichert und dem Finanzamt vorgelegt.
Wird beispielsweise ein Hausmeister, ein Gärtner oder ein Pflegedienst beauftragt, sind pro Jahr 20 Prozent des Arbeitslohns, jedoch maximal 600 EUR absetzbar. Dieser Betrag erhöht sich auf höchstens 1200 Euro jährlich für Pflege- und Betreuungsleistungen.

Dabei muss dem Finanzamt eine Kopie der Rechnungen vorlegt werden. Wichtig dabei ist, dass der Verbraucher diese Arbeiten hätte auch selbst erledigen können und welche in regelmäßigen Abständen anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Fenster und Wohnung putzen,Renovierungsarbeiten oder das Beseitigen kleinerer Schäden.

Im Vordergrund muss dabei aber die Dienstleistung stehen. So sind nur die Arbeitskosten und die Fahrt-, Maschinen- und Verbrauchskosten begünstigt, wenn diese auf der Rechnung separat aufgelistet und bargeldlos per Überweisung bezahlt wurden.

Weiter Informationen zu diesen und weiteren Themen können Sie dem "Aktuelle Tipp" entnehmen, welcher kostenlos beim Finanzministerium, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart kostenlos gegen Einsendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags (Format Din-C6, Porto 0,55 Euro) enthältlich ist.

Der "Aktuelle Tipp" kann aber auch hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

  

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